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Verschlechterungsverbot gilt für jede Unrechtsfolge

Evidenzblatt-LeitsätzeStrafprozessrechtHon.-Prof. Dr. Eckart RatzÖJZ-LS 2018/145ÖJZ-LS 2018, 884 Heft 19 v. 2.11.2018

Entscheidung: OGH 19.4.2018, 12 Os 11/18m

Normen: § 290 Abs 2 StPO; § 16 StPO

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