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Bei einem Begehren auf Vertragsanfechtung und Rückzahlung (hier: Zug um Zug) bestimmt sich der Streitwert nur nach dem Leistungsbegehren

Evidenzblatt-LeitsätzeZivilprozessrechtDr. Christoph BrennÖJZ-LS 2018/128ÖJZ-LS 2018, 790 - 791 Heft 17 v. 6.10.2018

Entscheidung: OGH 19.4.2018, 4 Ob 70/18z

Normen: § 56 JN; § 877 ABGB; § 1435 ABGB

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