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Unterhalt gebührt auch für eine zweites Studium nach einer Berufstätigkeit

Evidenzblatt der RechtsmittelentscheidungenFamilienrechtDr. Christoph BrennEvBl 2017/36EvBl 2017, 257 - 260 Heft 6 v. 1.4.2017

Entscheidungen: OGH 22.9.2016, 3 Ob 128/16v; LG Innsbruck, 53 R 44/16h

Normen: § 231 ABGB

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