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Grenzüberschreitendes Wohnungseigentum ist unzulässig und rechtlich unmöglich

Evidenzblatt-LeitsätzeWohnungseigentumsrechtn. n.ÖJZ-LS 2016/170ÖJZ-LS 2016, 1036 - 1037 Heft 22 v. 10.12.2016

Entscheidung: OGH 25.8.2016, 5 Ob 61/16f

Normen: § 2 WEG 2002; § 20 WEG 2002; § 52 WEG 2002

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