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Für angemessenen Unterhalt bleibt die Ausgangsquote bei beiderseitigen Einkünften bei 40 %

FamilienrechtFamilienrecht; Unterhaltsrechtn. n.ÖJZ-LS 2016/126ÖJZ-LS 2016, 793 - 794 Heft 17 v. 16.9.2016

Entscheidung: OGH 24.5.2016, 4 Ob 85/16b

Normen: § 94 ABGB; § 55 EheG

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