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ÖNormen führen nicht zur Umkehr der Beweislast

SchadenersatzrechtSchadenersatzrechtn. n.ÖJZ-LS 2016/120ÖJZ-LS 2016, 747 - 748 Heft 16 v. 2.9.2016

Entscheidung: OGH 24.5.2016, 4 Ob 22/16p

Normen: § 1295 ABGB; § 1311 ABGB

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