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Sachverständiger haftet für ein unrichtiges SV-Gutachten

Evidenzblatt-LeitsätzeSchadenersatzrechtn. n.ÖJZ-LS 2016/109ÖJZ-LS 2016, 694 Heft 14 und 15 v. 5.8.2016

Entscheidung: OGH 16.3.2016, 3 Ob 258/15k

Normen: § 1299 ABGB; § 67 VersVG

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