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§ 1295 ABGB - Anlegerschaden; Bedachtnahme auf allgemeines Marktrisiko?

SchadenersatzrechtSchadenersatzrechtn. n.ÖJZ-LS 2016/100ÖJZ-LS 2016, 622 Heft 13 v. 23.7.2016

Entscheidung: OGH 19.2.2016, 8 Ob 98/15t

Normen: § 1295 ABGB

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