vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 NÖ AuskG (§ 20 NÖ BauO) - Ausfolgung einer Kopie ist eine Behördenauskunft, die richtig sein muss

AmtshaftungsrechtAmtshaftungn. n.ÖJZ-LS 2016/98ÖJZ-LS 2016, 621 - 622 Heft 13 v. 23.7.2016

Entscheidung: OGH 31.3.2016, 1 Ob 247/15b

Normen: § 4 NÖ AuskG; § 20 NÖ BauO

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!