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Will der Beklagte die Einrede der Unzuständigkeit erheben, so muss er Einspruch erheben

EuGH-EntscheidungenZivilprozessrechtDr. Christoph BrennÖJZ 2015/147ÖJZ 2015, 1126 Heft 23 und 24 v. 1.12.2015

Entscheidungen: EuGH, C-144/12 ; EuGH 22.10.2015, C-245/14 , Thomas Cook; OGH, 8 Ob 67/13f

Normen: Art 12 EuMahnVO; Art 20 EuMahnVO; Art 16 EuMahnVO; § 252 Abs 4 ZPO; Art 26 EuGVVO 2012

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