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Um Insider-Geschäfte zu verhindern, muss eine Information auch offengelegt werden, wenn nicht klar ist, welchen Einfluss sie auf den Kurs der Finanzinstrumente haben wird

EuGH-EntscheidungenWertpapierrechtHon.-Prof. Dr. Hans Peter LehoferÖJZ 2015/61ÖJZ 2015, 485 Heft 10 v. 1.5.2015

Entscheidung: EuGH 11.3.2015, C-628/13 , Lafonta

Normen: Art 1 Abs 1 RL 2003/124/EG ; Art 1 Nr 1 RL 2003/6/EG

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