Normen: § 2a StAG; § 2 Abs 5a JBA-G
Schlagwörter:
Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption; Wirtschaftsexperten; Beiziehung; Tätigkeit; organisatorische Eingliederung; Whistleblower;
Normen: § 2a StAG; § 2 Abs 5a JBA-G
Schlagwörter:
Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption; Wirtschaftsexperten; Beiziehung; Tätigkeit; organisatorische Eingliederung; Whistleblower;