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Antrag auf Genehmigung eines Rechtsgeschäfts fällt nicht in den Anwendungsbereich der EuGVVO

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturHR Dr. Christoph BrennÖJZ 2014/11ÖJZ 2014, 91 Heft 2 v. 15.1.2014

EuGH 3.10.2013, C-386/12

Schlagwörter:

Rs Schneider; internationale Zuständigkeit; ausschließlicher Gerichtsstand; Belegenheitsort der unbeweglichen Sache; Anwendungsbereich der EuGVVO; Sachwalterschaft; Rechts- und Handlungsfähigkeit; Genehmigung eines Rechtsgeschäfts eines Geschäftsunfähigen;

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