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§ 107 Abs 2 AußStrG

OGH-LeitsätzePflegschaftsrechtDr. Helge HochÖJZ-LS 2014/150ÖJZ-LS 2014, 933 Heft 20 v. 15.10.2014

OGH 21.5.2014, 7 Ob 63/14m; OGH 26.2.2014, 9 Ob 8/14p

Schlagwörter:

Außerstreitrecht; vorläufige Obsorgeübertragung an den Kinder- und Jugendhilfeträger; Kindeswohlförderung; Berücksichtigung des Kindeswunsches; mangelnde Erziehungskompetenz der Mutter;

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