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Die Frist zur Berufungsanmeldung wird gem § 222 Abs 1 ZPO gehemmt

ZivilprozessrechtJudikaturDr. Ronald RohrerEvBl 2014/126EvBl 2014, 877 - 879 Heft 19 v. 1.10.2014

OGH 28.3.2014, 2 Ob 42/14m

Schlagwörter:

Urteil; mündliche Verkündung; Anmeldung der Berufung; Notfrist; Fristhemmung; Gerichtsferien;

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