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Die zeitliche Bindung an Fitnessstudio ist nach § 6 KSchG zu beurteilen

SchuldrechtJudikaturDr. Christoph BrennEvBl 2014/118EvBl 2014, 822 - 826 Heft 18 v. 15.9.2014

OGH 13.3.2014, 5 Ob 205/13b

Schlagwörter:

Verbraucherschutz; Fitnessstudio; Dienstleistungsvertrag; Höchstbindungsdauer; Verträge über wiederkehrende Leistungen; Kündigungsrecht; Analogie; Vertragsbindung; Angemessenheit; Transparenzgebot; gröbliche Benachteiligung;

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