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Bußgeldentscheidung kann unter Nennung des Kartellanten veröffentlicht werden

KartellrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, Erika RittenauerEvBl 2014/111EvBl 2014, 774 - 777 Heft 17 v. 1.9.2014

OGH als KOG 27.1.2014, 16 Ok 14/13; OGH 25.3.2014, 4 Ob 209/13h

Schlagwörter:

Kartellrechtsentscheidung; Veröffentlichung; Zulässigkeit; Geheimhaltungsinteresse; Geschäftsgeheimnis; Unschuldsvermutung; Geldbuße; Schadenersatzanspruch; Durchsetzung; effektiver Rechtsschutz; staatliche Beihilfen; Beseitigungsanspruch;

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