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Jede mögliche Abgabestelle setzt regelmäßigen Aufenthalt voraus

ZivilprozessrechtJudikaturHR Dr. Helge Hoch, Ulrike Frauenberger-Pfeiler, Michael HofstätterEvBl 2013/61EvBl 2013, 419 - 422 Heft 9 v. 1.5.2013

OGH 20.11.2012, 10 Ob 42/12t; OGH 25.5.2007, 6 Ob 99/07p

Schlagwörter:

Zustellung durch Hinterlegung; Rechtswirksamkeit; Abgabestelle; Arbeitsplatz oder Geschäftsraum; Time-Sharing-Praxis; Erforderlichkeit eines regelmäßigen Aufenthalts;

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