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Zubehör zu einem WE-Objekt muss eingetragen sein

WohnungseigentumsrechtJudikaturHR Dr. Christoph BrennEvBl 2013/12EvBl 2013, 75 - 77 Heft 2 v. 15.1.2013

OGH 2.8.2012, 4 Ob 108/12d

Schlagwörter:

Zubehör-Wohnungseigentum; allgemeine Teile des Hauses; Kellerabteil; Benützungsregelung; zeitlicher Anwendungsbereich; eigenmächtiger Eingriff; Klagelegitimation;

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