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Höchstdauer der Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr

StrafprozessrechtAufsatzUniv.-Prof. Dr. Klaus Schwaighofer, Univ.-Prof. Dr. Andreas VenierÖJZ 2013/7ÖJZ 2013, 62 - 64 Heft 2 v. 15.1.2013

Normen: § 178 Abs 1 StPO; § 59 Abs 2 StPO; Art 5 Abs 1 lit c EMRK

Schlagwörter:

Untersuchungshaft; Höchstdauer; frühzeitige Hauptverhandlung; Verdunkelungsgefahr; Recht auf persönliche Freiheit; Überwachung von Verteidigergesprächen;

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