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Privatisierungsverbot für Verteilernetzbetreiber durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gedeckt

EuroparechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Hans Peter LehoferÖJZ 2013/131ÖJZ 2013, 1107 Heft 23 und 24 v. 1.12.2013

EuGH 22.10.2013, C-105/12, C-106/12, C-107/12

Schlagwörter:

Rs Essent NV ua; Energierecht; Elektrizitätswirtschaft; Verteilernetzbetreiber; Privatisierungsverbot; Verbot der Konzernbildung zwischen Netzbetreiber und Energielieferant; Eigentumsordnung; Kapitalverkehrsfreiheit; Rechtfertigung; zwingende Gründe des Allgemeininteresses;

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