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Spezielle Verjährung gegen Abschlussprüfer gilt auch für geschädigte Anleger

SchadenersatzrechtJudikaturHR Dr. Christoph BrennEvBl 2013/132EvBl 2013, 928 - 930 Heft 20 v. 15.10.2013

OGH 20.2.2013, 3 Ob 231/12k; OGH 23.1.2013, 3 Ob 230/12p; OGH 29.4.2013, 1 Ob 238/12z; OGH 19.3.2013, 4 Ob 165/12m

Schlagwörter:

Unternehmensrecht; Haftung des Abschlussprüfers; Haftung gegenüber Dritten; Verjährung; Beginn der Verjährungsfrist; vorsätzliche Pflichtverletzung;

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