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Freiheitsstrafen für Taten vor und nach 21. Lebensjahr

StrafrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. Eckart RatzEvBl 2013/129EvBl 2013, 885 - 886 Heft 19 v. 1.10.2013

OGH 11.6.2013, 14 Os 82/13k

Schlagwörter:

bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe; junge Erwachsene; begangene Taten vor und nach Vollendung des 21. Lebensjahrs; Strafrahmen; Strafsatz; Nichtigkeitsgrund; Subsumtionsrüge; Strafbemessung;

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