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Klausel-RL gilt für alle Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern

SchuldrechtJudikaturHR Dr. Christoph BrennÖJZ 2013/98ÖJZ 2013, 892 Heft 19 v. 1.10.2013

EuGH 30.5.2013, C-488/11

Schlagwörter:

Rs Asbeek Brusse; Klausel-Richtlinie; Anwendungsbereich; Mietvertrag; missbräuchliche Klausel; Nichtigkeit; Amtswegigkeitsgrundsatz;

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