Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der Gerichtshof klar, dass in Hinsicht auf die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen eines Minderjährigen der fingierte Aufenthalt im Sprengel des zuständigen Pflegschaftsgerichtes auch dann anzuwenden ist, wenn sich das Elternteil, bei dem das Kind lebt, dienstbedingt im Ausland aufhält.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 UVG