Zusammenfassung: In Hinblick auf Schadenersatzansprüche iZm volatilen Wertpapieren spricht der OGH deutlich aus, dass auch in solchen Fällen dem Primat der Naturalrestitution der Vorzug einzuräumen ist.
Rechtsgrundlagen: § 1009 ABGB; § 1295 ABGB; § 1323 ABGB