Zusammenfassung: Die Verfasserin setzt mit ihrem Beitrag Vertrag zugunsten Dritter und die schuldrechtliche Anweisung in ein vergleichendes Verhältnis und zeigt in Hinblick auf diese Formen der Drittbegünstigung Abgrenzungsfragen auf und bringt einen neuen Denkansatz ins Spiel.
Rechtsgrundlagen: § 881 ABGB; § 1400 ABGB