§ 11 Abs 4 HeimAufG; § 78 AußStrG; § 36 Abs 3 AußStrG; § 36 Abs 4 AußStrG; § 55 Abs 2 AußStrG
Im gegenständlichen Fall traf der OGH Klarstellungen zur Kostenfreiheit im Verfahren nach dem Heimaufenthaltsgesetz. In der Glosse wird darauf eingegangen, dass der OGH auch eine Überschreitung der Entscheidungsbefugnis durch das RekG festgestellt hatte. Die Gründe dafür werden angeführt.