§ 1118 ABGB
Im gegenständlichen Fall wurde einem Mieter einer Geschäftsräumlichkeit die Räumungsklage zugestellt. Der OGH stellte fest, dass mangels vorangegangener Zahlungsaufforderung die Mahnung erst im Zeitpunkt der Klagszustellung erfolgte. Danach beurteilte er, ob der ausständige Mietzins rechtzeitig bezahlt wurde.