Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit den wesentlichen Novellierungen im AT und BT des FinStrG, welche durch die FinStrG-Novelle 2010 erfolgt sind. Zunächst wird erörtert, welche Konsequenzen die Qualifizierung schwerer Finanzvergehen als Verbrechen nach sich zieht. Danach widmet sich der Autor den Änderungen im finanzstrafrechtlichen Sanktionensystem. Der neu geschaffene Tatbestand des Abgabenbetrugs (§ 39 FinStrG) wird in ausführlicher Weise erörtert. Der Verfasser geht dabei auf alle tatbestandsrelevanten Begriffe (Urkunden, Daten und Beweismittel; Scheingeschäft; Verwendungsbegriff) ein.