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Verlauf der Grenzmauer kann einvernehmlich festgelegt werden

SachenrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2012/18EvBl 2012, 126 - 128 Heft 3 v. 1.2.2012

Zusammenfassung: In Hinblick auf Eigentumsverhältnisse an einer Grenzmauer geht der OGH der Frage nach, wie sich die Nutzungsverhältnisse in concreto darstellen.

Rechtsgrundlagen: § 854 ABGB

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