Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich eingehend der Frage, unter welchen Voraussetzungen im Eheverfahren eine Klage zurückzuziehen ist. Wie wirkt sich der Verzicht der Geltendmachung eines von mehreren Ehescheidungsgründen aus?
Rechtsgrundlagen: § 483a ZPO
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