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Fehlende Möglichkeit zur Ausfolgung von Ton- und Bildaufnahmen möglicherweise verfassungswidrig

StrafprozessrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2012/13EvBl 2012, 82 - 83 Heft 2 v. 15.1.2012

Zusammenfassung: In Hinblick auf die Ausfolgung von Ton- und Bildaufnahmen im Strafverfahren zeigt der OGH im Rahmen seiner Entscheidung auf, dass auch solche Verletzungen der Verteidigungsrechte, die nicht im Regime der EMRK verankert sind, die Erneuerung des Strafverfahrens nach sich ziehen können.

Rechtsgrundlagen: § 52 StPO; § 363a StPO

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