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Erfolgsortsgerichtsstand nach Art 5 Nr. 3 EuGVVO bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet (auch) am Mittelpunkt der Interessen des Opfers

Europäisches ZivilprozessrechtAufsatzMichael Slolina, Univ. WienÖJZ 2012/8ÖJZ 2012, 61 - 67 Heft 2 v. 15.1.2012

Art 5 Nr. 3 EuGVVO

Der Verfasser widmet seinen Beitrag der Erfolgsortszuständigkeit nach Art 5 Nr. 3 EuGVVO bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet im Lichte einer jüngst ergangenen EuGH Entscheidung. Ist der Scherpunktgerichtsstand auch auf andere Mediensachen anwendbar?

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