Zusammenfassung: Öhlinger geht mit seinem Beitrag auf die Frage ein, wie weit die direkte Demokratie als Instrument der Mitbestimmung des Volkes an der staatlichen Willensbildung reichen kann. Dabei vertieft er dieses Thema, indem er rechtliche Grenzen und Schwächen aufzeigt.
Rechtsgrundlagen: Art 41 B-VG; Art 43 B-VG; Art 44 Abs 3 B-VG