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Abschiebung in die Russische Föderation

MenschenrechteJudikaturDr. Wolf Okresek, Sekt.-Chef im BKA i.R.MRK 2012/10ÖJZ 2012, 1025 - 1027 Heft 22 v. 15.11.2012

Zusammenfassung: Der EGMR hatte sich in entschiedener Sache mit der Abschiebung eines Tschetschenen zu befassen, der sich in Österreich ins strafrechtliche Unrecht gesetzt und vermehrt Delikte gegen Leib und Leben und Rechtsgüter anderer verwirklicht hat. kann der Behörde vorgeworfen werden, dass sie eine entsprechende Interessenabwägung in Bezug auf die Abschiebung vorzunehmen?

Rechtsgrundlagen: Art 3 EMRK; Art 8 EMRK

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