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Veranstalterhaftung

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl); Dominik Kocholl, Universität Innsbruck (Anmerkung)EvBl 2012/147EvBl 2012, 1012 - 1014 Heft 22 v. 15.11.2012

Zusammenfassung: In Hinblick auf die Durchführung von Veranstaltungen auf gesperrten Straßenteilen befasst sich das Höchstgericht vorliegend mit der Frage, wie weit ein Veranstalter für die Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten zu sorgen und für Schäden schadenersatzrechtlich einzustehen hat.

Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1319a ABGB

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