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Frist für Fortführungsantrag nach erfolgter Akteneinsicht ohne Einstellungsbegründung

StrafprozessrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2012/149EvBl 2012, 1017 - 1018 Heft 22 v. 15.11.2012

Zusammenfassung: Der erkennende Fachsenat klärt auf dem Weg zu seiner Entscheidung Fragen in Hinblick auf die Natur der "langen" Frist von drei Monaten für einen Fortführungsantrag nach § 195 Abs 2 StPO und stellt dahingehend fest, dass diese durch die Zustellung an ein Opfer nicht verlängert wird.

Rechtsgrundlagen: § 195 Abs 2 StPO

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