Zusammenfassung: Resch geht mit seinem Beitrag der Frage nach, ob es zu rechtfertigen ist, dass Vordienstzeiten und Zeiten im laufenden Arbeitsvertrag für die Feststellung des Entgelts im öffentlichen Dienst im Salzburger Landesvertragsbedienstetenrecht abgehend vom Regelungsregime anderer Bundesländer geregelt sind.
Rechtsgrundlagen: Art 21 Abs 4 B-VG