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Art 21 Abs 4 B-VG und Vordienstzeiten aus unmittelbar vorangegangenen Arbeitsverträgen

ArbeitsrechtAufsatzUniv.-Prof. Dr. Reinhard Resch, LinzÖJZ 2012/112ÖJZ 2012, 985 - 989 Heft 22 v. 15.11.2012

Zusammenfassung: Resch geht mit seinem Beitrag der Frage nach, ob es zu rechtfertigen ist, dass Vordienstzeiten und Zeiten im laufenden Arbeitsvertrag für die Feststellung des Entgelts im öffentlichen Dienst im Salzburger Landesvertragsbedienstetenrecht abgehend vom Regelungsregime anderer Bundesländer geregelt sind.

Rechtsgrundlagen: Art 21 Abs 4 B-VG

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