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§ 279 ABGB

OGH-LeitsätzeSachwalterschaftDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)ÖJZ-LS 2012/149ÖJZ-LS 2012, 924 - 925 Heft 20 v. 15.10.2010

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat erhellt die Frage inhaltlich, unter welchen zwingenden Voraussetzungen ein Rechtsanwalt von vornherein zu bestellen ist. Rechtfertigt das bedeutende Vermögen des Betroffenen diese Notwendigkeit?

Rechtsgrundlagen: § 279 ABGB

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