§ 50 Abs 2 ZPO; § 228 ZPO; § 12 AußStrG
Die Verfasserin geht mit ihrem Beitrag vertiefend auf Feststellungsklagen im Unterhaltsenthebungs- und -herabsetzungsverfahren ein. Wie wirkt sich der Wegfall des Feststellungsinteresses - auch kostenrechtlich - aus und wie verhalten sich Oppositions- und Impugnationsklage zugunsten des Verpflichteten zueinander?