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Ausnahmen in § 29 Abs 2 ZaDiG sind abschließend geregelt

SchuldrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl); Wolfgang Fichtinger (Anmerkung)EvBl 2012/5EvBl 2012, 36 - 39 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Ermächtigung in Vereinbarungen, Entgelte in Hinblick auf Bankgeschäfte einseitig anzupassen, zu. Unter welchen Voraussetzungen ist eine solche Klausel zulässig?

Rechtsgrundlagen: § 29 ZaDiG

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