Zusammenfassung: Gegenständlich beantwortet der OGH die Frage, ob ein Maurer aufgrund bereits überfälliger Entgeltzahlungen seine Arbeitsleistung zurückhalten kann und dennoch Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, solange er seine Arbeitsleistung aus diesem Grund nicht erbringt.
Rechtsgrundlagen: § 1155 ABGB