Zusammenfassung: Ratz behandelt mit seinem Beitrag die Frage, ob das subjektive Recht Normunterworfener auf eine Gesetzesbeschwerde in das System der höchstgerichtlichen Kontrolle passt, oder ob ein solches Instrument doch zu weit greift. Ist der individuelle Grundrechtsschutz bereits jetzt ausreichend gewahrt?
Rechtsgrundlagen: § 363a StPO; Art 46 EMRK; Art 89 B-VG