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Gegen Entscheidung über Fristsetzungsantrag gerichteter Erneuerungsantrag

StrafprozessrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2012/83EvBl 2012, 564 - 565 Heft 12 v. 15.6.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung betont das erkennende Gericht, dass die Erneuerung des Strafverfahrens subsidiär zu anderen Rechtsbehelfen fungiert und es klärt die grundlegende Frage, ob ein solcher Antrag gegen einen Fristsetzungsantrag vor Verfahrensabschluss zulässig ist.

Rechtsgrundlagen: § 91 GOG; § 270 ZPO; § 363a StPO

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