Zusammenfassung: Christoph Brenn widmet seinen Beitrag der Frage, welches Gericht kollisionsrechtlich international für Persönlichkeitsverletzungen im Internet zuständig ist. Dabei geht er auf die Frage erläuternd ein, welche Bedeutung das Herkunftslandsprinzip dahingehend einnimmt und welche Bedeutung der Anwendungsbereich des § 20 ECG noch genießt.
Rechtsgrundlagen: § 20 ECG; Art 5 Nr 3 EuGVVO; Art 3 EC-RL