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§ 82a lit a GewO

OGH-LeitsätzeArbeitsrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)JZ-LS 2011/66ÖJZ 2011, 424 Heft 9 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung widmet sich der OGH der Frage, ob die Gefahr einer Gesundheitsschädigung aufgrund eines schlechten Arbeitsklimas einen Arbeitnehmer berechtigt, aus seinem Arbeitsvertrag auszutreten, sofern der Dienstgeber nicht auf eine Beseitigung der Konfliktsituation einwirkt.

Rechtsgrundlagen: § 82a lit a GewO

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