Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung widmet sich der OGH der Frage, ob die Gefahr einer Gesundheitsschädigung aufgrund eines schlechten Arbeitsklimas einen Arbeitnehmer berechtigt, aus seinem Arbeitsvertrag auszutreten, sofern der Dienstgeber nicht auf eine Beseitigung der Konfliktsituation einwirkt.
Rechtsgrundlagen: § 82a lit a GewO