Zusammenfassung: Verfahrensgegenständlicher Sache wohnt die Frage inne, ob eine Verfahrensunterbrechung aufgrund einer prozessual unzulässigen und somit unwirksamen Klagsänderung den Verjährungslauf zu hemmen im Stande ist.
Rechtsgrundlagen: § 1497 ABGB; § 163 ZPO