Zusammenfassung: Kurt Schmoller thematisiert finanzstrafrechtliche Abgabendelikte in der Begehungsform der Unterlassung, indem er zwischen echten und unechten Unterlassungsdelikten differenziert und diese auf die Tatbestände der §§ 33 u 34 FinStrG umlegt.
Rechtsgrundlagen: § 33 FinStrG; § 34 FinStrG; § 2 StGB; § 139 BAO