Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt eindeutig klar, dass der maßgebliche Zeitpunkt für die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen die Errichtung des Übernahmeprotokolls darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 1487 ABGB
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt eindeutig klar, dass der maßgebliche Zeitpunkt für die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen die Errichtung des Übernahmeprotokolls darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 1487 ABGB
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